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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 1928/14

Gesetze: AO § 171 Abs. 4, AO § 169, AO § 164 Abs. 3, AO § 164 Abs. 4

Umfang der Hemmung der Festsetzungsfrist aufgrund von Prüfungshandlungen

Leitsatz

Vor Ablauf der regulären Festsetzungsfrist vorgenommene Prüfungshandlungen bezüglich bestimmter von einer Prüfungsanordnung erfasster Steuerarten hemmen den Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 S. 1 AO auch bezüglich anderer in derselben Prüfungsanordnung aufgeführter Steuerarten, auch wenn Prüfungshandlungen wegen dieser weiteren Steuerarten erst nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist vorgenommen worden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EAAAG-88692

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