Beschränkung des Streitwerts auf den Zinsnachteil bei bloßer zeitlicher Verschiebung des Vorsteuerabzugs
Leitsatz
Ist Gegenstand eines Rechtsstreits lediglich die Verschiebung eines unstreitigen Vorsteuerabzugs in einen früheren Besteuerungszeitraum,
bemisst sich der Streitwert nach dem finanziellen Vorteil eines früheren Vorsteuerabzugs, der sich wiederum aus dem daraus
resultierenden Verzinsungsvorteil (hier: Ersparnis von Nachzahlungszinsen) gemäß §§ 233a, 238 AO ergibt (vgl. BFH-Rspr. und
Abgrenzung zu mittelbaren Auswirkungen auf Folgejahre sowie zur Verschiebung progressionsabhängiger Einkünfte).
Fundstelle(n): UVR 2018 S. 289 Nr. 10 JAAAG-88686
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.