Kindergeldanspruch während eines beruflich bedingten, kurzfristig angelegten Auslandsaufenthalts der Familie im nichteuropäischen
Ausland unter Aufrechterhaltung der inländischen Familienwohnung
Leitsatz
1. Nach der Lebenserfahrung spricht es für die Beibehaltung eines Wohnsitzes i. S. d. § 8 AO im Inland, wenn der Steuerpflichtige
die zusammen mit seiner Frau und drei Kindern bewohnte, 200 qm große Familienwohnung im Inland, die von der Familie vor und
auch nach einem voraussichtlich kurzfristigen, beruflich veranlassten Auslandsaufenthalt im nichteuropäischen Ausland genutzt
wird, auch während des Auslandsaufenthalts unverändert und in einem ständig nutzungsbereiten Zustand beibehält und wenn der
Steuerpflichtige bzw. die Familienmitglieder die Wohnung auch während des Auslandsaufenthalts immer wieder aufsuchen und nicht
nur zu Besuchs-, sondern zu Wohnzwecken nutzen. Das gilt auch dann, wenn ein konkreter Rückkehrtermin des Steuerpflichtigen
nicht von vornherein feststand, nach den gesamten Umständen aber innerhalb kurzer Zeit zu erwarten war.
2. Aus der Rspr. des BFH zum Kindergeldrecht ergibt sich nicht, dass im Kindergeldrecht strengere Anforderungen an den Wohnsitzbegriff
anzustellen sind, als sie seit jeher der ertragsteuerlichen Rechtsprechung des BFH und RFH zur Abgrenzung der unbeschränkten
zur beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 S. 1 und Abs. 4 EStG) zu entnehmen sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1240 Nr. 15 IWB-Kurznachricht Nr. 18/2018 S. 674 BAAAG-88265
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