Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG für Handwerkerleistungen eines Schreiners auch für die in der Werkstatt des Schreiner
erbrachte Arbeitsleistung
Leitsatz
Handwerkerleistungen eines Schreiners sind vollständig, also inklusive solcher, die in der Werkstatt des Schreiners durchgeführt
worden sind, als Handwerkerleistung „im Haushalt” des Steuerpflichtigen gem. § 35a Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 35a Abs. 3 S. 1
EStG zu berücksichtigen (im Streitfall: Anfertigung, Verzinkung, Lieferung und Montage einer Türe; Anschluss an ; gegen ; gegen ; gegen ).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 6 Nr. 11 DStRE 2019 S. 353 Nr. 6 EFG 2018 S. 1270 Nr. 15 KÖSDI 2018 S. 20901 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 32/2018 S. 2305 DAAAG-88260
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