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BFH | Verhältnis von deutschem Kindergeld zur schweizerischen Kinderrente
Greift keine unionsrechtliche Koordinierungsregel (hier noch die Art. 76, 77, 79 der VO (EWG) Nr. 1408/71 und Art. 10 der VO (EWG) Nr. 574/72, also die alten Vorschriften über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige), kommt § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zur Anwendung.
Die in Deutschland wohnhafte Klin. bezog im Streitzeitraum (Mai 2010 bis März 2012) Kindergeld für ihre im März 1994 geborene Tochter. Für den gleichen Zeitraum erhielt der Vater des Kindes und geschiedene Ehemann der Klin., ein in Thailand lebender deutscher Staatsangehöriger, von der Eidgenössischen Invalidenversicherung eine Ordentliche Kinderrente. Die deutsche Familienkasse hob die Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 2 EStG für den Streitzeitraum mit der Begründung auf, die dem Kinds...