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LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss v. - L 11 AS 1013/17 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Erwerbsfähige Unionsbürger, die allein ein Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche haben und von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sind (vgl. § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II), haben - mit Ausnahme von Überbrückungsleistungen - nach § 23 Abs. 3 S. 1 SGB XII auch keinen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII. Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht unter Berücksichtigung des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA).

Fundstelle(n):
YAAAG-87806

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