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Steuerrecht | BMF gewährt AdV bei Nachzahlungszinsen
Das BMF gewährt die Aussetzung der Vollziehung (AdV) bei Einsprüchen gegen Zinsbescheide für Verzinsungszeiträume ab dem . Auf die Steuerart und auf den Veranlagungszeitraum kommt es nicht an.
Damit reagiert das BMF auf den mit dem der BFH in einem AdV-Verfahren die Höhe des Zinssatzes von 6 % jedenfalls für Zeiträume ab dem als verfassungswidrig ansieht.
[i]Nachzahlungszinsen müssen vorerst nicht gezahlt werden Folge: Steuerpflichtige können gegen Zinsbescheide, in denen es um Verzinsungszeiträume ab dem geht, Einspruch einlegen und AdV beantragen, so dass die Zinsen bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens nicht gezahlt werden müssen. S. 604
[i]AdV für Verzinsungszeiträume vor 1.4.2015 möglichDas BMF geht auch auf Verzinsungszeiträume vor dem ein; insoweit ist nicht automatisch A...