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KSR Nr. 7 vom Seite 4

Zeitpunkt der Entstehung eines Veräußerungsverlusts

Ein Verlust i. S. von § 17 EStG entsteht nicht schon mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Alexander Kratzsch

Wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, entsteht ein Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG nicht bereits zum Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Entstehung eines Auflösungsverlusts

Maßgebend für die Verlustentstehung i. S. von § 17 EStG ist der Zeitpunkt, zu dem bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1, § 5 EStG nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung der Gewinn oder Verlust realisiert worden ist. Ein Auflösungsverlust ist danach zu dem Zeitpunkt zu erfassen, zu dem

feststehen. Das Gleiche gilt, wenn sicher ist, dass eine Zuteilung oder Zurückzahlung von Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter ausscheidet und wenn die durch die Beteiligung veranlassten Aufwendungen der Höhe nach bekannt sind. Im Fall der Liquidation der Gesellschaft ist eine Zuteilung oder Zurückzahlung von Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter in der Regel erst dann ausgeschlossen, wenn die Liquidation abgeschlossen ...