SVRechGrV 2017 § 5

§ 5 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:


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Jahr
Umrechnungswert
vorläufiger
Umrechnungswert
„2015
1,1502
 
2017
 
1,1193“.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAG-87355