Verdeckte Gewinnausschüttung beim Erwerb eines Einzelunternehmens von gerader Verwandter des alleinigen Gesellschafters zu
überhöhtem Kaufpreis
Leitsatz
1) Erwirbt die Gesellschaft von ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person einen Gegenstand, hier ein Einzelunternehmen,
ist die Angemessenheit des Kaufpreises durch sog. Bandbreitenbetrachtung zu bewerten.
2) Bei der Bewertung eines Einzelunternehmens kann das übliche sog. Ertragswertverfahren nach IDW Standard S 1 angewendet
werden, wobei ein Durchschnittsertrag der in den letzten drei Jahren vor dem Verkauf tatsächlich erzielten Jahresergebnisse
angenommen werden kann zuzüglich weiterer Korrekturbeträge und abzüglich des Unternehmerlohns.
Fundstelle(n): DB 2018 S. 2526 Nr. 42 DStZ 2018 S. 360 Nr. 11 EFG 2018 S. 976 Nr. 11 GmbH-StB 2018 S. 333 Nr. 10 LAAAG-87054
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