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Zur Anwendung von § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG auf den Erwerb einer Rückdeckungsversicherung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAG-86990 Durch das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen v. (BGBl 2006 I S. 1095) wollte der Gesetzgeber Gestaltungen mit Steuerstundungseffekten, insbesondere beim Wertpapier- und Grundstückshandel, verhindern (BT-Drucks. 16/634 S. 10, 13 ff.). Zu diesem Zweck hat er den Tatbestand des § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG um Anschaffungen bestimmter Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, insbesondere von Wertpapieren und vergleichbaren nicht verbrieften Forderungen und Rechten erweitert mit der Folge, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten erst zum Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme zum Zeitpunkt der Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind. [i]BFH, Urteil v. 12.12.2017 - VIII R 9/14 NWB MAAAG-81728 Mit hat der BFH nunmehr klargestellt, dass die Anschaffung eines Rückdeckungsanspruchs regelmäßig nicht von § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG erfasst wird.
Ausführlicher Beitrag s. .
Sofortabzug für Umlaufvermögen: Ermittelt ein Steuerpflichtiger seine Einkünfte durch Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG, werden die Ausgaben, die mit dem Erwerb von Umlaufvermögen verbunden sind, grundsätzlich im Jahr der Verausgabung gewinnwirk...