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Steuern: Nachzahlungszinsen zu hoch
Der BFH hat entschieden, dass die von den Finanzämtern geforderten 6 % Zinsen auf Steuernachzahlungen zu hoch und verfassungswidrig sind. Gleichzeitig hat er die Zinserhebung ab dem Jahr 2015 ausgesetzt. In der aktuellen Niedrigzinsphase verstoßen die Zinsen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Denn eigentlich seien die Zinsen dazu gedacht, einen finanziellen Vorteil auszugleichen, den Steuerzahler haben, wenn sie ihre Zahlungen verzögern. Dieser Vorteil sei seit Längerem nicht mehr gegeben. Zwar gilt die Entscheidung nur für einen Einzelfall, aber andere Steuerschuldner können sich darauf berufen und haben gute Chancen, Recht zu bekommen.
Vgl. NWB RAAAG-83530