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BFH  - III R 11/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 26a Abs 2 S 2

Rechtsfrage

Ist § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG dahingehend auszulegen, dass zunächst bei jedem Ehegatten die Aufwendungen anzusetzen sind, die er wirtschaftlich getragen hat, und lediglich die Abzugsbeträge nach Durchführung der Höchstbetragsberechnungen und der Günstigerprüfungen hälftig aufzuteilen sind?

Aufteilung; Aufwendungen; Getrennte Veranlagung

Fundstelle(n):
EAAAG-86790

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