Lexikon für Steuerfachangestellte
18. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
O
1 Oberfinanzdirektion
Die Oberfinanzdirektion (OFD) – eine gemeinsame Mittelbehörde von Bund und Ländern – hat die Leitung der Finanzverwaltung des Bundes und des Landes in ihrem Bezirk (§ 8 FVG).
Die OFD wird durch den Oberfinanzpräsidenten geleitet. Der Oberfinanzpräsident ist sowohl Bundesbeamter als auch Landesbeamter.
Einzelheiten zu den Aufgaben der OFD siehe § 8 FVG.
2 Objektsteuern
→ Sachsteuern
3 Ökonomisches Prinzip
Das ökonomische Prinzip strebt ein möglichst günstiges Verhältnis von Aufwand und Ertrag an. Man unterscheidet in zwei Formen:
• Maximalprinzip
Mit gegebenem Aufwand (Mitteln) soll ein größstmöglicher Ertrag (Erfolg) erreicht werden.
• Minimalprinzip
Mit geringstmöglichem Aufwand (Mitteln) soll ein bestimmter Ertrag (Erfolg) erreicht werden.
4 OFD
→ Oberfinanzdirektion
5 Offenbare Unrichtigkeit
→ Fehler
6 Offene Handelsgesellschaft
Die OHG (§§ 105 – 160 HGB, ergänzend §§ 705 – 740 HGB) ist die vertragliche Vereinigung von zwei oder mehr Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma mit unbeschränkter Haftung aller Gesellschafter.
Die Gesellschafter einer OHG können natürliche oder jurist...