Kiehl – Steuerfachangestellte
Michael Puke

Lexikon für Steuerfachangestellte

18. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-470-53667-5

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Lexikon für Steuerfachangestellte (18. Auflage)

N

1 Nachfeststellung

Für wirtschaftliche Einheiten (Untereinheiten), für die ein EW festzustellen ist, wird der EW u. a. nachträglich festgestellt (§ 23 Abs. 1 BewG, sog. Nachfeststellung), wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt (§ 21 Abs. 2 BewG),

1. die wirtschaftliche Einheit neu entsteht;

2. eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmals zu einer Steuer herangezogen werden soll. Der Nachfeststellung werden in der Regel die Verhältnisse im Nachfeststellungszeitpunkt zugrunde gelegt (§ 23 Abs. 2 BewG). Nachfeststellungszeitpunkt ist in der Regel der Beginn des Kalenderjahrs, das auf die Entstehung der wirtschaftlichen Einheit folgt.

  Hauptfeststellung

2 Nachfeststellungszeitpunkt

  Nachfeststellung

3 Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit – eine Voraussetzung des umsatzsteuerlichen   Unternehmers (§ 2 UStG), aber auch des einkommensteuerlichen und gewerbesteuerlichen   Gewerbebetriebs (§ 15 EStG, R 2.1 GewStR sowie H 2.1 GewStH), ist immer gegeben, wenn eine Tätigkeit planmäßig wiederholt wird. Bei mehreren gleichartigen Handlungen kommt es nicht darauf an, ob eine Wiederholungsabsicht bestanden hat und welcher Beweggrund für diese Handlung gegeben ist. Auch bei ...

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