Lexikon für Steuerfachangestellte
18. Aufl. 2018
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I
1 IAS/IFRS
Seit 2005 haben alle kapitalmarktorientierten EU-Unternehmen – von Ausnahmen abgesehen – ihren Konzernabschluss nach IAS (International Accounting Standards) zu erstellen.
Im Zuge der Entwickung wurde IAS in IFRS (International Financial Reporting Standards) umbenannt. Auch können Einzelabschlüsse nach IAS/IFRS – zusätzlich zu einem HGB-Abschluss – erstellt werden.
Aber auch nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen dürfen ihren Konzernabschluss nach IFRS erstellen.
IAS/IFRS wurde infolge der wirtschaftlichen Globalisierung geschaffen und zwar von der IASB (International Accounting Standard Bord). Verschiedene Berufsverbände und zahlreiche Länder arbeiten im „Bord“ mit. Mit den „Bilanzierungsgrundsätzen“ soll eine bessere Vergleichbarkeit von Jahresabschlüsssen (und Unternehmensbewertungen) der internationalen Unternehmen erreicht werden.
Die IAS/IFRS bestehen aus drei Teilen:
dem Framework (Rahmenbedingungen)
den Interpretations (IFRIC) mit Konkretisierung/Ergänzung von Standards.
2 IASB
= International Accounting Standard Bord