Lexikon für Steuerfachangestellte
18. Aufl. 2018
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G
1 Gebäudeabbruch
→ Abbruchkosten
2 Gebäude-Abschreibung
Bei Gebäuden wird die Abschreibung von den → Anschaffungs- oder → Herstellungskosten (ohne Grund und Boden) vorgenommen.
Zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Gebäudes gehören auch Architektenhonorar, Gebühren, Bauversicherung, Kosten für Richtfest, Anschlusskosten an Versorgungsnetze, Anwaltskosten wegen Rechtsstreit (Baumangel).
Gemäß § 7 Abs. 4 EStG beträgt die jährliche normale Gebäude-Abschreibung 2 % (nach dem fertiggestellte Gebäude) und 2,5 % (auf vor dem fertiggestellte Gebäude), bei zu einem Betriebsvermögen gehörende Gebäude, die nicht Wohnzwecken dienen, bei Bauantrag nach dem 3 %.
3 Gebäude auf fremdem Grund und Boden
Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden ist der → Bodenwert dem Eigentümer des Grund und Bodens und der Gebäudewert dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen (§§ 94 Abs. 1, 195 BewG).
Außenanlagen (Umzäunungen, Wegebefestigungen) rechnen zum Gebäude.
4 Gebäudewert
Der Gebäudewert ist Bestandteil des → Sachwertverfahrens (Einheitswert für die Grundsteuer). Bei der Ermittlung des Gebäude...