Lexikon für Steuerfachangestellte
18. Aufl. 2018
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F
1 Factoring
Das Factoring beruht auf einem Vertrag, der zwischen einem Unternehmen als Kunde und einem Finanzierungsinstitut als Factor geschlossen wird, wobei der Factor sich verpflichten kann, für den Kunden verschiedene Funktionen zu übernehmen:
Dienstleistungsfunktion: Sie umfasst die Debitorenbuchhaltung, das Mahnwesen und das Rechnungsinkasso.
Delkrederefunktion: Mit ihr wird das Risiko einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers der Waren oder Dienstleistungen übernommen.
Finanzierungsfunktion: Hier erfolgt die Bevorschussung der angekauften Forderungen.
2 Fahrlässigkeit
→ Steuerverkürzung
3 Fahrtätigkeit
Arbeitnehmer, die bei ihrer individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise auf einem Fahrzeug tätig sind, üben eine Fahrtätigkeit aus (so z. B. Berufskraftfahrer, Zug- oder Lokführer sowie jeweiliges Begleitpersonal). Diese Arbeitnehmer haben keine ortsfeste, regelmäßige Arbeitsstätte undüben demnach eine Auswärtstätigkeit aus. Als Werbungskosten (Reisekosten) sind demnach abzugsfähig:
Fahrtkosten
tatsächliche Kosten bzw. pauschal 0,30 € je gefahrenen Kilometer (z. B. für Fahrten zwischen W...