Lexikon für Steuerfachangestellte
18. Aufl. 2018
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E
1 E-Bilanz
Unter E-Bilanz versteht man die Regelung zur elektronischen Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen.
2 Echte Betriebsaufspaltung
→ Betriebsaufspaltung
3 Ehegattenarbeitsverhältnisse
Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten sind steuerlich anzuerkennen, wenn sie ernsthaft vereinbart sind und tatsächlich durchgeführt werden. Maßstab für die Ernsthaftigkeit ist, dass vor allem das Entgelt dem vergleichbarer Mitarbeiter entspricht. Außerdem müssen die Entgelte zum üblichen Zeitpunkt tatsächlich gezahlt werden. Aus dem Arbeitsverhältnis müssen alle Folgerungen gezogen werden, z. B. Abschluss eines Arbeitsvertrags, Einbehaltung und Abführung der LSt, Sozialversicherung, Gewährung von Urlaub usw. Schriftform für den Arbeitsvertrag ist dringend zu empfehlen.
4 Ehegattenbesteuerung
Wenn Ehegatten beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können sie zwischen → Einzelveranlagung (§ 26a EStG) und → Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) wählen (§ 26 Abs. 1 EStG).
Es genügt, wenn die Voraussetzungen in dem Veranlagungszeitraum nur für einen Tag gegolten haben. Bei der Einzelveranlagung ...