Kiehl – Steuerfachangestellte
Michael Puke

Lexikon für Steuerfachangestellte

18. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-470-53667-5

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Lexikon für Steuerfachangestellte (18. Auflage)

A

1 Abbruchkosten

Wird ein Gebäude oder Gebäudeteil abgerissen, so sind für die steuerrechtliche Behandlung folgende Fälle zu unterscheiden (H 6.4 EStH):

1. Der Stpfl. hat das Gebäude auf einem ihm bereits gehörenden Grundstück errichtet.

2. Der Stpfl. hat das Gebäude in der Absicht erworben, es als Gebäude zu nutzen (Erwerb ohne Abbruchabsicht).

3. Der Stpfl. hat das Gebäude zum Zweck des Abbruchs erworben (Erwerb mit Abbruchabsicht).

Abbruchkosten bei vorheriger Nutzung außerhalb der Einkünfteerzielung: Wurde das abgebrochene Gebäude zuvor zu eigenen Wohnzwecken oder anderen nicht einkommensteuerlich relevanten Zwecken genutzt, stehen die Abbruchkosten und ggf. die Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung ausschließlich im Zusammenhang mit dem Neubau und bilden Herstellungskosten des neuen Gebäudes ( BStBl II S. 805).

4. Der Stpfl. plant den Abbruch eines zum Privatvermögen gehörenden Gebäudes und die Errichtung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes (Einlage mit Abbruchabsicht).

In den Fällen der Nrn. 1 und 2 sind im Jahr des Abbruchs die Abbruchkosten und der Restbuchwert des abgebrochenen Gebäudes sofort abziehbare

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