Einkommensteuerrechtliche und gewerbesteuerrechtliche
Behandlung von Leistungen einer Gebäudeversicherung für eine im
Zwangsversteigerungsverfahren ersteigerte und wiederaufgebaute Brandruine
Leitsatz
1. Leistungen einer Gebäudefeuerversicherung
mindern weder die Anschaffungskosten einer im Zwangsversteigerungsverfahren
ersteigerten Brandruine noch die Herstellungskosten für den Wiederaufbau des
Gebäudes. Vielmehr handelt es sich um einen außerordentlichen Ertrag,
wenn die vereinnahmte Zahlung den Buchwert der Forderung übersteigt.
2. Die insoweit erzielten außerordentlichen
Erträge sind nicht in den Kürzungsbetrag nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
einzubeziehen.
Fundstelle(n): DB 2018 S. 16 Nr. 42 DStRE 2019 S. 428 Nr. 7 EFG 2018 S. 1203 Nr. 14 KÖSDI 2018 S. 20896 Nr. 9 ZAAAG-86287
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