Abgabenordnung: Inländischer Wohnsitz
eines hauptsächlich im Ausland wohnenden Ehegatten
Leitsatz
1. Das Innehaben eines Wohnsitzes
setzt voraus, dass die Wohnung der Person zum jederzeitigen Wohnaufenthalt
objektiv zur Verfügung steht und von ihr subjektiv dazu bestimmt
ist.
2. Dass ein Ausländer nur mit
Kurzzeitvisa einreist und deren zeitliche Beschränkungen einhält
und sich jährlich nur einmal für wenige Wochen im Inland aufhält,
steht einer Wohnsitznahme objektiv entgegen.
3. Es gibt keinen Rechtsgrundsatz,
dass eine Person neben dem Familien- oder Hauptwohnsitz einen weiteren
Wohnsitz immer auch dort hat, wo ihr Ehegatte einen Wohnsitz hat,
wenn sie sich dort hin und wieder aufhält.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 10 Nr. 7 DStRE 2019 S. 232 Nr. 4 EFG 2018 S. 1079 Nr. 13 NWB-Eilnachricht Nr. 36/2018 S. 2601 PIStB 2018 S. 210 Nr. 8 QAAAG-86277
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