Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf kontingentierter und damit hochpreisiger Eintrittskarten (hier: Champions-League-Finaltickets)
nicht einkommensteuerbar
Leitsatz
1. Bei Champions-League-Finalkarten handelt es sich bei verfassungskonformer Auslegung um Wertpapiere, die seit Inkrafttreten
des Unternehmenssteuerreformgesetzes nicht (mehr) dem Anwendungsbereich des § 23 EStG unterfallen, die auch von keinen Tatbestand
des § 20 EStG erfasst werden und deren Veräußerung damit keinen steuerbaren Vorgang darstellt.
2. Bei einer Eintrittskarte handelt es sich nicht um eine Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 i. V. m. Abs. 1
Nr. 7 EStG, da der in ihr enthaltene Anspruch nicht auf Geld, sondern auf den Zutritt zu einer Veranstaltung gerichtet ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1167 Nr. 14 KÖSDI 2018 S. 20861 Nr. 8 YAAAG-86270
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.