Abgabenordnung Praktikerkommentar
2019
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§ 32f Recht auf Berichtigung und Löschung, Widerspruchsrecht
Ergänzende Vorschriften
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. EU L 119/1 (DSGVO, Anh. I.6)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom , BGBl I 2017, 2097
Verwaltungsanweisungen
Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem , BMF-Schrb. vom , BStBl I 2018, 185 (Anh. III.19)
1. Berichtigung (Abs. 1)
1.1 Anspruch auf Berichtigung
1
Erfährt der Betroffene durch die Information (Art. 13, 14 DSGVO) oder die Auskunft (Art. 15 DSGVO) von seinen verarbeiteten personenbezogenen Daten und stellt er fest, dass diese unrichtig sind, kann er von der FinBeh. unverzüglich die Berichtigung oder ggf. zweckabhängig die Vervollständigung der Daten verlangen (Art. 16 DSGVO).
1.2 Einschränkung der Verarbeitung
2
Für die Dauer, die es der FinBeh. ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen, kann der Betroffene die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 4 Nr. 3 DSGVO) der bestrittenen Daten verlangen (Art. 18 Abs. 1a) DSGVO).
3
Die Einschränkung der Verarbeitung entfällt, soweit die Daten einem VA zugrunde liegen, der nicht mehr aufgehoben, geändert oder berichtigt werden kann. Die Bestandskraft des VA ist v...