Lexikon für Verwaltungsfachangestellte
6. Aufl. 2018
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Z
1 Zahlungen
sind Einzahlungen und Auszahlungen, wobei als Einzahlungen die bei der Kasse eingehenden Beträge und als Auszahlungen die von der Kasse hinausgehenden Beträge bezeichnet werden. Zahlungen dürfen nur von Kassen und Zahlstellen angenommen oder geleistet werden. Die Anordnung der Zahlung muss durch das zuständige Ministerium oder die von ihm ermächtigte Dienststelle schriftlich oder auf elektronischem Wege erteilt werden. Das Bundes- bzw. Landesfinanzministerium kann Ausnahmen zulassen (§ 32 HGrG, § 70 BHO/LHO).
2 Zahlungsbilanz
ist eine Gegenüberstellung aller in Geld bezifferbaren Transaktionen einer Volkswirtschaft mit dem Ausland innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Die Zahlungsbilanz wird von der → Deutschen Bundesbank in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt monatlich erstellt. Sie setzt sich aus mehreren Teilbilanzen zusammen, wobei grob gegliedert die Leistungsbilanz und die Kapitalbilanz unterschieden werden können.
3 Zeitbestimmung
ist die Bezeichnung für den Eintritt eines zukünftigen gewissen Ereignisses zu einem bestimmten Zeitpunkt (§ 163 BGB). Beispiel: Ab 1. Januar nach der Volljährigkeit meiner Tocht...