Lexikon für Verwaltungsfachangestellte
6. Aufl. 2018
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U
1 Überhangmandate
können bei einer Kombination von → Mehrheitswahl und → Verhältniswahl , die auch als personalisierte Verhältniswahl bezeichnet wird, entstehen, wenn eine Partei, die mit der → Erststimme in den Wahlkreisen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mehr Direktmandate errungen hat, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil entsprechend den Grundsätzen der Verhältniswahl zustehen. Die direkt erworbenen Wahlkreissitze verbleiben dann der → Partei und die Gesamtzahl der Sitze in den → Parlamenten erhöht sich um diese Mandate, die als Überhangmandate bezeichnet werden. Das System der personalisierten Verhältniswahl wird bei der Wahl zum Deutschen → Bundestag und in einigen Bundesländern sowie teilweise auch bei Kommunalwahlen angewandt. Damit Parteien, die keine Überhangmandate bekommen haben, nicht benachteiligt werden, das heißt entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil im Parlament vertreten sind, sehen das → Bundeswahlgesetz (BWG) und einige Wahlgesetze der Länder ein Verfahren der Zuteilung von → Ausgleichsmandaten ...