Lexikon für Verwaltungsfachangestellte
6. Aufl. 2018
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I
1 Immunität
ist die Bezeichnung für den Schutz, den → Abgeordnete des → Bundestages und der → Parlamente der Bundesländer vor Strafverfolgung gewährt wird. Die Immunität, die nur durch Zustimmung des Parlaments aufgehoben werden kann, soll dazu beitragen, dass die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des Parlaments nicht beeinträchtgt werden. Nach § 46 Abs. 2 des → Grundgesetzes (GG) ist eine Zustimmung nur dann nicht erforderlich, wenn ein Abgeordneter bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.
2 Imperatives Mandat
ist der Gegenbegriff zum → freien Mandat . Beim imperativen Mandat handelt der Abgeordnete nach Weisungen der zu Vertretenden und sein Mandant ist an das Einhalten dieser Weisungen gebunden. Das imperative Mandat ist ein Merkmal des kommunistischen Rätesystems, das z. B. in der frühen Sowjetunion zu finden war.
3 Indemnität
ist die Bezeichnung für den Schutz der → Abgeordneten des → Bundestages und der → Parlamente der Bundesländer – auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament ...