Lexikon für Verwaltungsfachangestellte
6. Aufl. 2018
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H
1 Handlungsfähigkeit
ist die Fähigkeit, Handlungen mit rechtlicher Wirkung vornehmen zu können. Die Handlungsfähigkeit ist der Oberbegriff für → Geschäftsfähigkeit und → Deliktsfähigkeit .
2 Hare-Niemeyer-Verfahren
ist ein nach dem englischen Juristen Thomas Hare (1806 bis 1891) und dem Aachener Mathematikprofessor Horst Niemeyer (1931 bis 2007) benanntes Verfahren der mathematischen Proportion zur Berechnung der Sitzverteilung bei Wahlen im parlamentarischen Bereich.
Das Hare-Niemeyer-Verfahren, das unter anderem von 1987 bis 2005 bei den Wahlen zum Deutschen → Bundestag angewandt worden ist, wurde mit der Bundestagswahl 2009 durch das → Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren abgelöst. Einige Bundesländer sehen jedoch noch die Sitzzuteilung in den Landesparlamenten nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren vor.
Die Berechnung der nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren einer Partei zuzuteilenden Sitze erfolgt in zwei Schritten. Zuerst wird jeweils die Anzahl der Stimmen einer Partei mit der Gesamtanzahl der zu vergebenden Sitze multipliziert und durch die Gesamtzahl aller zu berücksichtigenden ...