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BFH 21.03.2018 V B 144/17, StuB 12/2018 S. 451

Umsatzsteuer | Keine Aussetzung des FG-Verfahrens bis zur Entscheidung des Zivilgerichts über einen Anspruch i. S. des § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG

Ist in einem Klageverfahren die Rechtmäßigkeit eines nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG erlassenen Änderungsbescheids streitig, muss das FG selbst über das Bestehen des Nachforderungsanspruchs (§ 27 Abs. 19 Satz 3 UStG) entscheiden und darf das Verfahren nicht nach § 74 FGO bis zum Ergehen einer zivilgerichtlichen Entscheidung aussetzen (Bezug: § 27 Abs. 19 UStG).

Praxishinweise

(1) Mit Urteil vom - V R 37/10 NWB PAAAE-50006 (BStBl 2014 II S. 128 = Kurzinfo StuB 2014 S. 78 NWB SAAAE-52695) hat der BFH entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass ein Bauträger keine Bauleistungen erbringt und damit kein Steuerschuldner als Leistungsempfänger von Bauleistungen i. S. des § 13b UStG sein kann. Mit dem Kroatien-Anpassungsgesetz hat der Gesetzgeber deswegen § 13b UStG im Sinne der Finanzverwaltung neugefasst. Für Altfälle vor dem hat der Gesetzgeber die vorliegend ...