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StuB 12/2018 S. 446

Ordnungsgemäße Buchführung bei Einnahmen-Überschussrechnung einer Eisdiele

Auch der Betreiber einer Eisdiele, welcher seinen Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt und nahezu ausschließlich Barumsätze tätigt, ist gem. NWB EAAAG-78557 grundsätzlich jedenfalls dann verpflichtet, jeden einzelnen Umsatz getrennt aufzuzeichnen, wenn er ein modernes PC-gestütztes Kassensystem vorhält und grundsätzlich nutzt (Bezug: § 146, § 162 AO; § 4 Abs. 3 EStG).

Praxishinweise

Der Antragsteller setzte in seiner Eisdiele eine moderne PC-Kasse mit Touchscreen ein, bei der die Daten mittels USB-Port dauerhaft gesichert werden konnten. Für die Tageseinnahmen druckte er aber nur die Z-Bons aus und übertrug sie in eine Excel-Tabelle. Dies reichte weder dem FA noch dem FG: Da der Antragsteller eine moderne Registrierkasse verwendete, konnte er jeden Umsa...