Lexikon für Verwaltungsfachangestellte
6. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
B
1 BAB
ist die Abkürzung für → Betriebsabrechnungsbogen .
2 BAT
ist die Abkürzung für → Bundes-Angestelltentarifvertrag .
3 BBIG
ist die Abkürzung für → Berufsbildungsgesetz .
4 BBVLG
ist die Abkürzung für Gesetz über → vermögenswirksame Leistungen für → Beamte , → Richter , Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
5 BDSG
ist die Abkürzung für → Bundesdatenschutzgesetz .
6 Beamtenstatusgesetz
regelt das Statusrecht der → Beamten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden → Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (§ 1 BeamtStG). Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) gilt unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in Landesrecht.
7 Beamtenverhältnis
ist das zwischen → Dienstherrn und → Beamten begründete öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis (§ 4 BBG, § 3 Abs. 1 BeamtStG).
Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben oder solcher Aufgaben, die aus Gründen der Sicherung de...