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BFH 07.02.2018 XI R 7/16, NWB 25/2018 S. 1804

Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung unterliegenden Wiederverkäufern

Mit Beschluss v.  legt der BFH dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vor: Ist in Fällen der Differenzbesteuerung nach Art. 311 ff. der Richtlinie 2006/112/EG die Bestimmung des Art. 288 Satz 1 Nr. 1 der Richtlinie 2006/112/EG dahingehend auszulegen, dass für die Bemessung des danach maßgeblichen Umsatzes bei der Lieferung von Gegenständen nach Art. 314 der Richtlinie 2006/112/EG gem. Art. 315 der Richtlinie 2006/112/EG auf die Differenz zwischen dem geforderten Verkaufspreis und dem Einkaufspreis (Handelsspanne) abzustellen ist?

Anmerkung:

Die Finanzverwaltung bezieht im Fall der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG in die Berechnung der Kleinunternehmergrenze von 17.500 € nicht nur die Differenz (Handelsspanne), sondern den vereinnahmten gesamten Verkaufspreis ein [i]Vorobev/Vogl, Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG, Grundlagen NWB EAAAG-79649 (Abschnitt 19.3 Abs. 1 Satz 5 UStAE), während die Meinungen im Fachschrifttum geteilt sind. Der BFH präferiert, wie sich aus der Begründung zum Vorlagebeschluss ergibt, demgegenüber die Ei...