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Umsatzsteuer | Der „Verkauf von Ackerstatusrechten“ ist keine landwirtschaftliche Dienstleistung
Die Verpflichtung zur Anlage und zum Erhalt von Dauergrünland durch einen Landwirt zugunsten eines anderen Landwirts, um diesem eine Genehmigung gem. § 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung für Schleswig-Holstein (DGL-VO SH) zum Umbruch von Dauergrünland zu ermöglichen, unterfällt nach dem nicht der Pauschalbesteuerung.
Die Entscheidung liegt auf der Linie der Rechtsprechung, die § 24 UStG unionsrechtskonform eng auslegt. Der Verkauf des Ackerstatusrechts stellt danach keine landwirtschaftliche Dienstleistung dar, weil die Leistung weder im Katalog des Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 Halbsatz 2 i. V. mit Anhang VIII MwStSystRL enthalten noch mit den dort genannten Leistungen vergleichbar ist. Nach dem Verständnis des BFH reicht es für den landwirtschaftlichen Bezug nicht aus, dass de...