Leitsatz für die Veröffentlichung des Urt. v. , I-6 W 2/18:
Ein zur Nichtigkeit der in einer GmbH-Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse führender Einladungsmangel liegt trotz formell ordnungsgemäßer Ladung jedenfalls dann vor, wenn 1.) aufgrund konkreter Umstände davon auszugehen ist, dass die formell ordnungsgemäße Ladung den betroffenen Gesellschafter nicht erreichen wird, 2.) eine Möglichkeit besteht, den Gesellschafter per E-Mail zu erreichen und über die anstehende Gesellschafterversammlung in Kenntnis zu setzen und 3.) diese Kommunikationsmöglichkeit in anderem Zusammenhang bereits mehrfach genutzt wurde.
Fundstelle(n): DB 2018 S. 2493 Nr. 41 DStR 2018 S. 10 Nr. 22 GmbHR 2018 S. 967 Nr. 18 NJW 2018 S. 8 Nr. 24 NJW-RR 2018 S. 936 Nr. 15 NWB-Eilnachricht Nr. 24/2018 S. 1736 StuB-Bilanzreport Nr. 13/2018 S. 487 ZIP 2018 S. 1783 Nr. 37 HAAAG-85914
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