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LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. - L 9 AL 223/16 B

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Frist der Einlegung einer Erinnerung durch die Staatskasse nach § 56 RVG.

2. Für die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nach der Vorbemerkung zu § 3 Abs. 4 RVG kommt es auf die entstandene und nicht auf die tatsächlich gezahlte Gebühr an.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
XAAAG-85897

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