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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 09 | Nachzahlungszinsen: Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit ab dem Veranlagungszeitraum 2015

Nach einem Beschluss des IX. Senats des BFH begegnet bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung die in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO geregelte Höhe von Zinsen von 0,5 % für jeden vollen Monat jedenfalls ab dem Veranlagungszeitraum 2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln. Das letzte Wort hat aber ohnehin das BVerfG, bei dem bereits mehrere Verfahren anhängig sind.

Über welche Entscheidung des Bundesfinanzhofs wurde in den letzten Wochen besonders heiß diskutiert? – Da gibt es keine zwei Meinungen. Die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen waren das steuerliche Top-Thema. Das ist auch kein Wunder. Allein bei der steuerlichen Betriebsprüfung vereinnahmte der Fiskus in den letzten Jahren Zinsen nach § 233a AO von mehr als 2 Mrd. €.

Nach dem Beschluss des IX. Senats des BFH – unter Vorsitz des Präsidenten, Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff, – begegnet die Höhe der Nachzahlungszinsen von 0,5 % für jeden vollen Monat jedenfalls ab dem Veranlagungszeitraum 2015 – so wörtlich – „schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln”. Im Streitfall ging es konkret um Zinsfeststsetzungen für die Jahre 2015 bis 2017.

Zwar ist ...