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Track 03 | Einnahmenüberschussrechnung: Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht
Die OFD Nordrhein-Westfalen hat über eine Vereinbarung auf der Bund-Länder-Ebene berichtet, wonach es die Verwaltung in einigen Ausnahmefällen akzeptiert, wenn die Anlage EÜR formlos auf Papier eingereicht wird. Sonderregelungen gibt es für ehrenamtlich Tätige, gemeinnützige Körperschaften und für Arbeitnehmer, die nebenberuflich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb erzielen.
Die OFD Nordrhein-Westfalen hat in einer Kurzinformation über eine Vereinbarung auf der Bund-Länder-Ebene berichtet. Danach akzeptiert es die Verwaltung in einigen Ausnahmefällen, wenn die Anlage EÜR formlos und auf Papier eingereicht wird.
Der Hintergrund ist bekannt: Früher durfte der Steuererklärung bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 € anstelle der Anlage EÜR eine formlose Gewinnermittlung beigefügt werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 ist diese Regelung nicht mehr anzuwenden. Nach Wegfall der Nichtbeanstandungsregelung müssen grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, die Anlage EÜR verwenden. Diese muss elektronisch authentifiziert übermittelt werden. Es wird ein von E...