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Track 27 | Außergewöhnliche Belastungen: Sanierung einer Familiengrabstätte auf Anordnung der Gemeinde
Das Hessische FG hat entschieden, dass die Aufwendungen für die Sanierung einer bereits seit über 100 Jahren bestehenden Familiengrabstätte außergewöhnliche Belastungen darstellen können, wenn die Gemeinde die Instandsetzung verbindlich und verpflichtend angeordnet hat. Die Richter stellten darauf ab, dass in der heutigen Zeit die Errichtung und der Unterhalt repräsentativer Grabstätten nicht mehr üblich sind.
Können die Aufwendungen für die Sanierung einer Familiengrabstätte als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden? – Diese Frage liegt dem VI. Senat des Bundesfinanzhofs vor.
Eine Familiengruft bestand bereits seit über 100 Jahren. Die Gemeinde verlangte wegen der fehlenden Standsicherheit der Aufbauten auf dem Grab die fachgerechte Behebung der Mängel. Die Klägerin kam dieser Aufforderung nach. Die Kosten der Sanierung machte sie als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nicht an. Anders hingegen das Hessische Finanzgericht.
Die Begründung ist bemerkenswert. Es heißt dort: In der heutigen Zeit ist die Mehrzahl der Bevölkerung darauf bedacht, den Aufwand für die Errichtung und den Unterhalt von Gräbern möglichst gering zu halten. ...