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Track 02 | Kinderbetreuung: Kosten für die Unterbringung in einem Internat sind als Sonderausgaben abzugsfähig
Die Finanzverwaltung akzeptiert ein Urteil des FG Thüringen, wonach die Kosten für die Unterbringung in einem Internat nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG als Kinderbetreuungskosten abziehbar sind. Nicht begünstigt sind hingegen die Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie sportliche und andere Freizeitbetätigungen. Ggf. ist eine Aufteilung der Aufwendungen vorzunehmen.
Eine interessante Kurzinformation des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein macht heute den Anfang. Es geht um den Abzug von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben.
Als Steuer-Profi wissen Sie: Für jedes steuerlich zu berücksichtigende Kind, das zum Haushalt gehört und nicht älter als 13 Jahre alt ist, werden zwei Drittel der Kosten für die Kinderbetreuung steuermindernd berücksichtigt. Maximal 4.000 € pro Jahr und Kind.
Umstritten war lange: Sind auch die Kosten für die Unterbringung in einem Internat begünstigt? – Das Thüringer Finanzgericht hatte dies im Jahr 2016 bejaht. Jetzt steht fest: Die Verwaltung akzeptiert die zugunsten der Steuerzahler ergangene Entscheidung.
Nach Auffassung der Finanzrichter aus Gotha ist der vom Gesetz nicht definierte Begriff der Kinderb...