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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 24 | Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Keine Ausnahme bei Mieterwechsel kurz nach Erwerb

Der BFH muss klären, ob die Aufwendungen für die Sanierung einer Mietwohnung, die durch den plötzlichen Tod der langjährigen Mieterin kurz nach dem Kauf der Immobilie verursacht worden sind, bei der Prüfung der 15 %-Grenze im Hinblick auf anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG außen vor bleiben. Das Niedersächsische FG hat dies verneint. Es sei unerheblich, ob die angefallenen Aufwendungen für den Vermieter vorhersehbar waren.

Für Vermieter ist ein Verfahren zu anschaffungsnahen Herstellungskosten interessant, das beim Bundesfinanzhof neu anhängig ist.

Kurz nach dem Kauf einer Wohnung war die langjährige Mieterin plötzlich verstorben. Um eine Neuvermietung zu ermöglichen, war eine umfassende Sanierung erforderlich. Das Niedersächsische Finanzgericht hat in erster Instanz entschieden: Auch in diesem Fall gelten die allgemeinen Grundsätze: Die Aufwendungen für Instandsetzungen und Modernisierungen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung einer Immobilie durchgeführt werden, gehören zu den Herstellungskosten, wenn sie 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.

Nach der Auffassung der Richter aus Hannover ist es unerheblich, ob die angefallenen Aufwend...