Der objektivierte Unternehmenswert
3. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
10. Sitzlandprinzip
Das Sitzlandprinzip typisiert die geographische Zuordnung des Bewertungssubjekts. In IDW S1 2005 war das Sitzlandprinzip noch als Gliederungspunkt 4.4.2.6. mit folgendem Inhalt geregelt.
„Die Ermittlung eines objektivierten Werts erfolgt grundsätzlich unter der Annahme, dass die Unternehmenseigner im Sitzland des zu bewertenden Unternehmens ansässig sind.“
Das Sitzlandprinzip wurde im IDW S1 i. d. F. 2008 nicht mehr als gesonderter Gliederungspunkt berücksichtigt. Allerdings ändert sich dadurch nichts an der Gültigkeit des Sitzlandprinzips bei vertraglichen oder gesetzlichen Bewertungsanlässen.
„Bei gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Bewertungsanlässen (z. B. Squeeze-Out) wird der objektivierte Unternehmenswert im Einklang mit der langjährigen Bewertungspraxis und deutschen Rechtsprechung aus der Perspektive einer inländischen unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person als Anteilseigner ermittelt.“
Das WP-Handbuch führt zum Sitzlandprinzip aus.
Für die Feststellung eines objektivierten Unternehmenswerts war in der Vergangenheit grundsätzlich die Typisierung nach dem Sitzland (Annahme, dass die Untern...