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BFH 29.11.2017 I R 7/16, BBK 12/2018 S. 557

Steuerrecht | Einbringung eines Besitzunternehmens zum Buchwert

Ein Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung kann nur dann zum Buchwert in eine GmbH eingebracht werden, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen auf die GmbH übertragen werden.

Hierzu gehört auch ein Miteigentumsanteil des Besitzunternehmers an einem Grundstück, das an die GmbH vermietet wird. Ein solcher Miteigentumsanteil gehört nämlich zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens.

Beispiel

[i]Miteigentumsanteil des Besitzunternehmers am GrundstückA ist Alleingesellschafter der A-GmbH (Betriebs-GmbH). Er vermietet Maschinen und den Kundenstamm seines bisherigen Einzelunternehmens an die A-GmbH. Außerdem erwirbt A zusammen mit seiner Ehefrau E zu je 1/2 Miteigentumsanteil ein Grundstück, das die Grundstücksgemeinschaft bestehend aus A und E an die A-GmbH vermietet.

Lösung

[i]Veräußerungsgewinn statt BuchwerteinbringungWill A sein Be...