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Investmentsteuerrecht | Wertpapierdarlehen und Wertpapierpensionsgeschäfte mit Investmentfonds
Das BMF hat zu Einzelfragen zum Investmentsteuergesetz in der am geltenden Fassung, insbesondere zu den Themen Wertpapierdarlehen (Wertpapierleihe), Wertpapierpensionsgeschäfte mit Investmentfonds sowie dem Ausgabenabzug im Zusammenhang mit Investmenterträgen Stellung genommen.
Die beantworteten Fragen betreffen § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 InvStG 2018 (WertpapierdarlehenS. 1733 [i]Fischer, NWB-EV 5/2018 S. 163 und echte Wertpapierpensionsgeschäfte) sowie § 21 InvStG 2018. Weitere Fragen zur Auslegung der §§ 21 und 44 InvStG 2018 befinden sich noch in der Abstimmung zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder.