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USt direkt digital Nr. 11 vom Seite 14

Die Mehrwertsteuerreform in der Schweiz

Wichtige Hinweise für deutsche Unternehmen

Robert Prätzler und Silke Hildebrandt-Stürmer

Der Geschäftsverkehr mit Kunden in der Schweiz ist für viele deutsche Unternehmen fester Bestandteil ihrer Geschäftstätigkeit. Selbst Unternehmen, die mit den Mehrwertsteuervorschriften der Europäischen Union relativ gut vertraut sind, übersehen dabei allerdings teilweise, dass im Schweizer Mehrwertsteuerrecht andere Vorschriften gelten. Der folgende Beitrag wird auf diese, angesichts bedeutsamer Rechtsänderungen in den Jahren 2018 und 2019, näher eingehen.

I. Wichtige Änderung zum : Umsatzgrenze für ausländische Unternehmen neu definiert

1. Neu: Umsatzgrenze bezieht sich auf weltweiten Umsatz

In der Vergangenheit, d. h. bis Ende 2017, sah das Schweizer Mehrwertsteuergesetz vor, dass ausländische Unternehmen (kein Geschäftssitz und keine Betriebsstätte in der Schweiz, vgl. Art. 10 Abs. 2 MWSTG) in der Schweiz nur dann mehrwertsteuerpflichtig wurden, wenn sie innerhalb eines Jahres mit steuerbaren Leistungen mehr als 100.000 Fr. Umsatz in der Schweiz erzielten (vgl. Art. 10 Abs. 2 Buchst. a MWSTG).

Die Umsatzgrenze von 100.000 Fr. bleibt zwar grundsätzlich bestehen, bezieht sich seit dem aber auf den weltweiten Umsatz eines Unternehmens. Es spielt demnach keine Rolle m...