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Fragen zur Wiederherstellung an Kronen
Die folgenden Fragen passen thematisch zu dem Beitrag „Wiederherstellungen an Kronen im BEMA- und GOZ-Vergleich“ auf Seite 10. Es geht dabei natürlich um die korrekte Anwendung der betreffenden Abrechnungspositionen aus BEMA und GOZ, aber auch um Begriffe und Bezeichnungen, sowie um grundsätzliche Fragen zur vertragszahnärztlichen Versorgung. Viel Spaß dabei und viel Erfolg!
Aufgaben und Lösungen
Welche Maßnahme gehört nicht zur Wiederherstellung der Funktion von Kronen im Sinne der BEMA-Nr. 24?
das Wiedereinsetzen einer ansonsten intakten Krone
die Erneuerung eines goldfarbenen Prothesenzahns
die Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone
das Wiederbefestigen eines gelockerten Stiftaufbaus
Welcher Begriff taucht in der Leistungsbeschreibung der BEMA-Nr. 24 überhaupt nicht auf?
Verblendung
Verblendschale
Krone
provisorische Krone
Welche Aussage trifft auf das „direkte“ Verfahren bei der Erneuerung einer Verblendung zu?
es ist qualitativ eindeutig besser
es ist deutlich kostengünstiger
es erfordert weniger Zeitaufwand
der Festzuschuss fällt bei der „direkten“ Methode niedriger aus