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Wiederherstellungen an Kronen im BEMA- und GOZ-Vergleich
Bei den Begriffen Wiederherstellungsmaßnahmen oder umgangssprachlich „Reparatur“ am Zahnersatz denkt man fast automatisch an eine zerbrochene Prothese oder an eine Prothese, die erweitert werden muss. Doch Wiederherstellungsmaßnahmen fallen gelegentlich auch bei festsitzendem Zahnersatz an. Der Beitrag behandelt solche Maßnahmen bei Kronen und Brücken und vergleicht die unterschiedlichen Positionen und Bestimmungen bei BEMA und GOZ.
Zunächst wollen wir überlegen, welche Befunde und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Kronen oder Brücken anfallen können. Beispiele dafür sind:
die Krone hat sich gelockert und muss wiederbefestigt werden
die Krone hat sich komplett gelöst
der Stiftaufbau unter einer Krone hat sich gelockert/gelöst
eine Wurzelstiftkappe mit Kugelknopfanker hat sich gelockert/gelöst
ein Teil der Verblendung ist abgeplatzt
die Verblendung muss komplett erneuert werden
eine Verblendschale ist gelockert/gelöst/gebrochen
eine Stelle an der Kaufläche ist durchgebissen/durchgeschliffen oder musste z. B. wegen einer endodontischen Behandlung perforiert werden
die Krone musste wegen unklarer Beschwerden oder einer konservierenden Behandlung des Zahnes aufgeschlitzt und entfe...