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MFA Nr. 6 vom Seite 16

Umsetzung der DS-GVO in Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren

Susanne Kowalski; Hamminkeln

Gesetzlich geregelt war der Datenschutz bislang im „alten“ Bundesdatenschutzgesetz. Es wird seit dem durch die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) beziehungsweise das novellierte Bundesdatenschutzgesetz abgelöst. Durch die neuen Regelungen ergeben sich wichtige Neuerungen, auch für Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren. Dieser Beitrag informiert Sie darüber, was sich künftig ändert und worauf bezüglich der DS-GVO besonders zu achten ist.

Aus der Praxis

Barbara Viermann feiert ihr 25-jähriges Dienstjubiläum in der Praxis eines Allgemeinmediziners. Ihr Arbeitsplatz hat sich im Laufe der Jahre grundlegend geändert. Zuerst kam der Computer mit verschiedenen Anwendungsprogrammen, später folgten das Internet und E-Mails. Heute ist es keine Besonderheit mehr, dem Empfänger Arztbriefe auf elektronischen Weg zuzustellen. Der Gang zur Post ist seltener geworden. Die Digitalisierung von Daten hat in den vergangenen Jahren vieles einfacher gemacht, manches aber auch komplizierter. „Früher“, so erzählt Barbara der Auszubildenden, „haben wir die Patienten telefonisch oder per Post auf Vorsorgetermine aufmerksam gemacht. Heute beschränkt sich das auf ältere Patienten, die im Umgang mit digitalen Medien nicht fit sind.“ Einmal pro Woche werden SMS oder E-Mails ve...

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