Angemessenheit der zwischen Komplementär-GmbH und Kommanditisten vereinbarten Gewinnverteilung
Leitsatz
1) Bei der Prüfung der Angemessenheit der Gewinnverteilung im Verhältnis zwischen einer KG und der personengleich besetzten
Komplementär-GmbH ist zu beurteilen, ob jedes Element für sich angemessen ist und ob die Verteilung bei kumulativer Betrachtung
(Gesamtbetrachtung) angemessen ist.
2) Ein Anspruch auf angemessene Vergütung als Ausgleich für die Übernahme der Geschäftsführung und des Haftungsrisikos einer
personenidentisch besetzten Komplementär-GmbH besteht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sie die Vergütung durch Ausschüttungen
und/oder Vergütungen bzw. Gehaltszahlungen wiederum an ihre Anteilseigner oder Geschäftsführer weitergibt.
3) Ein Anspruch auf Vergütung der Geschäftsführertätigkeit besteht zudem ungeachtet dessen, ob die Komplementär-GmbH mit Aufwendungen
für diese Tätigkeit belastet worden ist.
4) Der Angemessenheit steht bei isolierter Betrachtung nicht zwingend entgegen, dass die Gesellschafter-GF ihre GF-Tätigkeit
gegenüber der Komplementär-GmbH ohne Entgelt erbringen und dass die Kommanditisten Entnahmen in Höhe eines gleichlautenden
Betrages aus dem Kapitalstock der GmbH und Co. KG tätigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 24/2018 S. 1139 DB 2018 S. 19 Nr. 21 DStR 2018 S. 8 Nr. 48 DStRE 2019 S. 72 Nr. 2 DStZ 2018 S. 441 Nr. 13 EFG 2018 S. 1099 Nr. 13 GmbH-StB 2018 S. 336 Nr. 10 KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 6 KÖSDI 2018 S. 20815 Nr. 7 NWB-EV 2018 S. 188 Nr. 6 ZIP 2018 S. 42 Nr. 21 MAAAG-85062
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