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Umsatzsteuer | Haftung nach § 13c UStG bei Abtretungen
I. Inanspruchnahme des Abtretungsempfängers einer
Forderung nach § 13c Abs. 1 UStG beim Factoring
Der
NWB WAAAF-68578 (Kurzinfo StuB 2016 S. 361
NWB PAAAF-72765) entschieden, dass die Haftung des Abtretungsempfängers (Factors) nach § 13c UStG nicht ausgeschlossen ist, wenn er dem Unternehmer, der ihm die Umsatzsteuer enthaltende Forderung abgetreten hat, im Rahmen des sog. echten Factorings liquide Mittel zur Verfügung gestellt hat, aus denen dieser seine Umsatzsteuerschuld hätte begleichen können. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Factor die abgetretenen, ihm genehmen sowie unbestrittenen und nicht zahlungsgestörten Forderungen mit einem bestimmten Anteil ihres Gegenwerts vorfinanziert und den restlichen Anteil abzüglich Zinsen, Factoringkommis...