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Arbeitsvertrag | Unwirksame Vereinbarung von Ausschlussfristen
Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen, die nach dem Inkrafttreten des MiLoG am abgeschlossen bzw. geändert wurden, sind unwirksam (§ 307 Abs. 1 BGB), wenn sie nicht den Anspruch auf den Mindestlohn ausdrücklich ausnehmen.
Im Streitfall ging es um den Urlaubsabgeltungsanspruch des Arbeitnehmers. Dieser ist nach Auffassung des Gerichts trotz der Vereinbarung von Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag nicht verfallen. Denn nach dem in Arbeitsverträgen vereinbarte Ausschlussfristen bilden die Rechtslage nach Inkrafttreten des MiLoG nicht mehr zutreffend ab (vgl. dazu nur Franzen, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 18. Aufl. 2018, § 3 MiLoG Rz. 3a m. w. N.). Die im Arbeitsvertrag vom vereinbarten Ausschlussfristen, die „alle beidseitigen Ansprüche aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis – mit ...